Vom Aussterben bedrohte Pflanzenarten sind in Europa geschützt. Wenn eine bestimmte Art in die Liste der geschützten Arten aufgenommen wird, darf eine solche Pflanze nicht zerstört, gepflückt, verkauft, ins Ausland exportiert usw. werden. Das Artenschutzsystem wurde gegen Ende des 19. Jahrhunderts in der Schweiz eingeführt, wo sie mit dem Schutz begann von Edelweiß. Dann wurden solche Vorschriften in das österreichische Recht aufgenommen, und folglich verbreitete sich die Idee des Pflanzenschutzes in anderen Ländern Europas.