Banknoten können in aktuelle Banknoten unterteilt werden, die als Standard-Zahlungsmittel verwendet werden, sowie in limitierte und speziell bearbeitete Sammelnotizen. Die Sammelbanknoten sind ebenfalls ein gesetzliches Zahlungsmittel, ihr Wert übersteigt jedoch ihren Nennwert. Zum Beispiel: Zum Gedenken an den 30. Jahrestag des Pontifikats von Papst Johannes Paul II. Gab die polnische Nationalbank die erste polnische Sammlerbanknote mit dem Bild des polnischen Papstes zum Nennwert von 50 PLN aus. Diese Banknote kostet doppelt so viel.