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Parlament

Ein Parlament (von altfranzösisch parlement ‚Unterredung‘; französisch parler ‚reden‘) ist die politische Volksvertretung, die in der Regel aus ein, zwei oder drei Kammern bzw. Häusern besteht (siehe Einkammersystem, Zweikammersystem und Dreikammersystem). In repräsentativ-demokratischen Staaten ist es eine vom Staatsvolk gewählte und legitimierte Vertretungskörperschaft, die die gesetzgebende Gewalt (Legislative) ausübt und unter anderem die Regierung und Verwaltung (Exekutive) kontrolliert. Jedoch gibt es auch in Staaten mit nicht-demokratischem politischen System Parlamente.

Jeder demokratisch verfasste Nationalstaat, ob Einheits- oder Bundesstaaten, besitzt ein Parlament auf nationalstaatlicher Ebene. In Bundesstaaten gibt es zudem Parlamente auf der Ebene der Gliedstaaten, da diese Staatsqualität und somit eine beschränkte, geteilte staatsrechtliche Souveränität mit eigenem politischen System (Exekutive, Legislative und Judikative) besitzen.

Im übertragenen Sinne werden auch andere politische Versammlungen mit dem Begriff Parlament bezeichnet. Diese Versammlungen jedoch keine unmittelbar oder nur eingeschränkt vom Volk legitimierten Volksvertretungen dar:

z. B. das Europäische Parlament der Europäischen Union (nur eine eingeschränkte demokratische Legitimation, da kein einheitliches, definierbares Staatsvolk als Basis der Legitimation und keine Wahlgleichheit, Fehlen des typischen Gegensatzes zwischen Regierungs- und Oppositionsfraktionen, sowie kein Besitz der vollen Gesetzgebungskompetenz und kein unmittelbares Initiativrecht)

die Delegiertenversammlungen der Mitgliedsstaaten internationaler Organisationen (z. B. die Parlamentarische Versammlung der OSZE oder die Generalversammlung der Vereinten Nationen).Die Vertretungsorgane der Einwohner von Deutschland, Frankreich, den Niederlanden, Österreich und anderen Staaten sind nach herrschender Meinung und Staatspraxis keine Parlamente mit legislativen Befugnissen im staatsrechtlichen Sinne. Dazu zählen in Deutschland die Organe der Gemeinden (z. B. Gemeinderat) sowie die für Kreise (Kreistag) und sonstige der mittelbaren Staatsverwaltung zugehörigen Körperschaften des öffentlichen Rechts tätigen Gremien. Sie sind ebendort Teil der Exekutive, da es sich bei den Kommunen insgesamt aus herrschender staatsrechtlicher Sicht lediglich um Selbstverwaltungskörperschaften innerhalb der Landesexekutive handelt.

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